zollrechtliche vereinfachungen

zollrechtliche vereinfachungen

die zoll.ution gmbh ist im besitz von diversen zollrechtlichen vereinfachungen, welche unter gewissen voraussetzungen auch für unsere kunden zum einsatz kommen können.

einfuhrseitig liegen vor:
  • zugelassener empfänger (entgegenahme von unverzollten sendungen ohne direkte mitwirkung der zollbehörde)
  • aufschubkonten für die abgaben zoll und einfuhrumsatzsteuer
  • sammelzollverfahren
  • bewilligung für zollläger
ausfuhrseitig liegen vor:
  • zugelassener versender (erstellung von versandverfahren t1/t2)
  • zugelassener ausführer (erstellen von ausfuhranmeldungen ohne gestellung der waren an der ausfuhrzollstelle)

gerne beraten wir sie, welche voraussetzungen erfüllt sein müssen um an den aufgeführten vereinfachungen teilzuhaben.

kontaktieren sie uns.