aktive veredelung

aktive veredelung

im rahmen der aktiven veredelung können waren aus nichtgemeinschaftsländern ins eu-zollgebiet eingeführt werden und nach abschluss der arbeiten (bearbeitung, verarbeitung, ausbesserung) als veredelungserzeugnisse wieder das zollgebiet der gemeinschaft verlassen. der vorteil: es fallen keine einfuhrabgaben an.
zwei varianten stehen zur auswahl:

•    nichterhebungsverfahren (av/s)
•    verfahren der zollrückvergütung (av/r)

wir beraten sie gerne über die vorteile dieser verfahren und übernehmen alle formalitäten, die beachtet werden müssen. das betrifft unter anderem die wahl des richtigen verfahrens, die zollanmeldung bei der überführung in die veredelung und den übergang in eine neue zollrechtliche bestimmung nach dem veredelungsabschluss. außerdem erledigen wir für sie die abrechnung sowie eventuelle rückerstattung von abgaben bei der zuständigen zollstelle.

kontaktieren sie uns.