länderbezogene embargovorschriften
ein weiteres instrument der exportkontrolle sind länderbezogene embargovorschriften.
sie werden meist aus außen- oder sicherheitspolitischen gründen aufgrund von beschlüssen des un-sicherheitsrats initiiert und anschließend über verordnungen rechtlich umgesetzt. embargos können unterschiedlich streng ausfallen. deswegen unterscheidet man zwischen einem totalembargo, bei dem jeglicher handel mit dem betroffenen land untersagt wird, und einem teilembargo, bei dem nur bestimmte bereiche des güter- und dienstleistungsaustausches betroffen sind. hinzu kommt das instrument des waffenembargos.
mit dem know-how unserer berater können sie sicher sein, dass sie jederzeit die komplexen rechtlichen rahmenbedingungen auch im bereich der embargovorschriften korrekt einhalten.