statistisches meldewesen

statistisches meldewesen

unternehmen innerhalb der eu, die im grenzüberschreitenden warenverkehr eine wertgrenze von 500.000 euro überschreiten, sind verpflichtet, die sogenannte intrastat-meldungen monatlich an das statistische bundesamt zu übermitteln. 
die meldung muss vollständige und korrekte angaben über bezüge und lieferungen aus und/oder in die länder der europäischen union enthalten. unternehmer müssen ferner die meldepflichten im kapital- und zahlungsverkehr berücksichtigen. die einschlägigen vorschriften dazu finden sich in der außenwirtschaftsverordnung.
 

die anmeldeschwelle zur feststellung der auskunftspflicht je nach verkehrsrichtung bleibt unverändert: für die warenversendung liegt der wert bei 500.000 euro und für den wareneingang bei 800.000 euro.

als ihr zollpartner gehört es selbstverständlich zu unserem service, sie über die pflichten aufzuklären und alle formalitäten für die meldungen für sie zu erledigen.

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