warenursprung & präferenzen
die eu und die schweiz haben mit verschiedenen staaten freihandelsabkommen abgeschlossen. die vorzugsbehandlung dieser abkommen gilt jedoch nur für waren, die die vorgesehenen ursprungs- und verfahrensbestimmungen erfüllen. der nationale ursprung eines produktes kann über die höhe eines zollsatzes entscheiden, möglicherweise sogar die vollständige zollfreiheit herbeiführen. er kann darüber bestimmen, ob irgendwelche erstattungen oder subventionen gezahlt werden oder ob – manchmal exorbitante – strafzölle zur anwendung kommen. ohne einhaltung der präferenziellen ursprungsregeln, kein zollbegünstigter export oder import! nicht zuletzt kann an der frage des warenursprungs die entscheidung hängen, ob der import einer ware überhaupt zugelassen wird oder ob nicht. und natürlich hat der warenursprung auch etwas zu tun mit den qualitätserwartungen der nutzer bzw. verbraucher.
unsere berater prüfen anhand eines von uns entwickelten verfahrens, wie sie die optionen des warenursprungs- und präferenzrechts optimal für ihre handelsgeschäfte nutzen können.